Berlin, 28. Okt – Die Bundesregierung will nächste Woche das Gesetz für ein Ende der Kohlekraftwerke schon bis 2030 in Nordrhein-Westfalen beschließen. Am Mittwoch solle das Kabinett die Regelungen billigen, wonach das eigentlich geplante Enddatum 2038 gestrichen werde, sagten Regierungsvertreter am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters.
In der Energiekrise wird aber zugleich ein Weiterbetrieb von zwei Braunkohle-Meilern möglich gemacht, die eigentlich dieses Jahr abgeschaltet werden sollten. Die beiden Blöcke Neurath D und Neurath E können so bis März 2024 laufen. Im September 2023 soll entschieden werden, ob die Laufzeit noch um ein weiteres Jahr verlängert wird. Die beiden Anlagen haben eine Leistung von zusammen 1,2 Gigawatt, was etwa einem AKW entspricht.
Alle übrigen Kohle-Kraftwerke im rheinischen Revier sollen dem Gesetz und der Vereinbarung mit dem Versorger RWE zufolge bis 2030 vom Netz. Nach derzeitiger Gesetzeslage hätten sie bis 2038 laufen können. An den vorgesehenen Entschädigungszahlungen im Rahmen des bestehenden Kohle-Ausstiegsgesetzes von 2,6 Milliarden Euro soll trotz der Änderungen festgehalten werden.
Offen ist, was mit Braunkohle-Kraftwerken in Ostdeutschland geschehen soll. Für sie gilt weiter das Enddatum 2038. Die Ampel-Koalition hatte aber vereinbart, den Ausstieg in Deutschland insgesamt „idealerweise“ auf 2030 vorzuziehen.
Bund bringt Gesetz für Kohle-Ausstieg im Revier bis 2030 auf den Weg
Quelle: Reuters
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