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Berlin 14. Nov (Reuters) – Die Umwandlung der Hartz-IV-Grundsicherung in ein Bürgergeld geht in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Die Reform erhielt am Montag in der Länderkammer keine Mehrheit, weil sich Unions-geführte Länder enthielten. Bayern stimmte dagegen. Vertreter der Union wie auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) äußerten sich kompromissbereit. Der Vermittlungsausschuss soll laut Heil rasch tagen: „Das wird in der nächsten Woche sein.“ Ziel sei eine Einigung bis Ende kommender Woche, die dann erneut in Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden müsste. Nur dann wären laut Heil ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 und die rechtzeitige Auszahlung der Erhöhung der monatlichen Regelzahlungen gewährleistet.
Die baden-württembergische Arbeitsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) wie auch Bayerns Arbeitsminister Florian Herrmann (CSU) machten deutlich, dass sie vor allem Änderungen wollten beim sogenannten Schonvermögen für Bürgergeldbezieher und bei den Möglichkeiten, mangelnde Mitwirkung von Arbeitslosen bei der Jobsuche zu sanktionieren. „Niemand stellt infrage, dass die Regelsätze möglichst schnell angehoben werden müssen“, sagte Hoffmeister-Kraut. Herrmann warf der Koalition vor, sie sende ein Signal, dass sich Arbeit immer weniger lohne. Es gehe darum, eine gerechte Balance zu finden zwischen jenen, die Leistungen erhielten und jenen, die diese mit ihren Steuern finanzierten.
MAST: VERMITTLUNGSAUSSCHUSS AUCH EINE CHANCE
„Es geht uns nicht um Blockade“, unterstrich Hoffmeister. Drei Aspekte seien ihr wichtig: Dabei gehe es um mehr Verbindlichkeit statt bloßer Kooperationsvereinbarungen zwischen Jobcentern und Arbeitslosen, um „klare Grenzen“ zur Stärkung der Akzeptanz der Reform und eine Beschränkung der Hilfen, „dass nur dem geholfen wird, der die Hilfe auch wirklich braucht“.
Arbeitsminister Heil sagte im Bundesrat, seine Hand sei für eine Lösung ausgestreckt. Die Bundesregierung werde noch am Montag den Vermittlungsausschuss anrufen. „Es geht um Schutz und Chance“, sagte Heil zur Bürgergeldreform. Schutz für Menschen in existenzieller Not und die Chance, durch bessere Qualifizierung und Weiterbildung zu einem Job zu gelangen. Es gebe weiter Mitwirkungspflichten, und „chronische Terminverweigerer“ müssten auch in den ersten sechs Monaten mit Sanktionen rechnen.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warb um Zustimmung. Sanktionen hätten nur drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher betroffen. Man dürfe „nicht so tun, als ob es beim Bürgergeld darum ginge, dass Tausende von Menschen keine Lust auf Arbeit haben und einfach nur die Hand aufhalten“.
Die SPD sieht in einem Vermittlungsverfahren auch eine Möglichkeit, dem Streit zwischen der Ampel-Koalition und der Union die Schärfe zu nehmen. „Der institutionalisierte Rahmen eines Vermittlungsausschusses bietet die Gelegenheit, zu größerer Sachlichkeit in der Debatte zu kommen“, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, zu Reuters. „Wir loten nun mögliche Kompromisslinien aus, und ich bin zuversichtlich, dass wir zu einer guten Lösung kommen.“
Der Vermittlungsausschuss dürfte frühestens Anfang kommender Woche tagen. Das Gremium, dem je 16 Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat angehören, muss mit einem Vorlauf von mindestens fünf Tagen eingeladen werden. Informelle Vorgespräche wären aber schon vorher möglich, um Kompromisslinien abzustecken. Heil strebt eine Einigung bis Ende kommender Woche an, damit der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag nächster Woche den Kompromiss verabschieden könnte.
Das Bürgergeld soll das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzen. Die Reform soll eine Vermittlung der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erleichtern, unter anderem durch mehr Qualifizierung und Weiterbildung. Auch die Möglichkeiten für Zuverdienste mit geringeren Abzügen beim Bürgergeld werden erweitert. Zudem werden die monatlichen Zahlungen deutlich erhöht: So erhält ein Alleinstehender künftig 502 Euro und damit 53 Euro monatlich zum Lebensunterhalt.
Die Union lehnt vor allem die geplante Erhöhung des sogenannten Schonvermögens ab. Diese finanziellen Reserven müssen Bedürftige nicht antasten, wenn sie Bürgergeld bekommen wollen. Ein Alleinstehender etwa darf für eine Karenzzeit von zwei Jahren bis zu 60.000 Euro auf der hohen Kante haben. Der Betrag steigt mit der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Bürgergeldgesetz findet im Bundesrat keine Mehrheit
Quelle: Reuters
Titelfoto: Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay
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