Sonntag, November 17, 2024
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Bericht: Reichsbürger-Gruppe zahlte 138.710 Euro für Waffen

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im Verfahren um die angeklagte Reichsbürger-Gruppe sind zwei polizeibekannte Schweizer Brüder in den Fokus der Ermittler gerückt. Die mutmaßliche Terrorgruppe soll den Brüdern mindestens 138.710 Euro durch Banktransaktionen gezahlt haben, wie „Stern“ und RTL unter Berufung auf die Anklagen des Generalbundesanwalts berichten. Zusätzlich sollen es Bargeldübergaben gegeben haben. Damit sollten sie dem Bericht zufolge unter anderem Waffen für die mutmaßliche Terrorgruppe besorgen.

Der deutsche Chefankläger wirft der Gruppe demnach vor, einen gewaltsamen Umsturz auf die Bundesregierung geplant zu haben. Neben Waffenbestellungen soll die Reichsbürger-Gruppe die Brüder zudem beauftragt haben, einen angeblichen pädophilen Kinderschänderring von Politikern und anderen Eliten aufzudecken. Diesen vermutete die Gruppe offenbar in unterirdischen Tunneln in der Schweiz, hieß es.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren „gegen zwei Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Kanton St. Gallen“ eröffnet, wie ein Sprecher dem Magazin bestätigte. Ihnen wird die „Unterstützung bzw. Beteiligung an einer terroristischen Organisation“ vorgeworfen. Auch der Strafverteidiger eines Bruders bestätigte, dass gegen seinen Mandanten ermittelt werde.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft führt die Brüder als Beschuldigte. Der Anwalt eines Bruders wollte sich zu Details nicht äußern. „Die Vorwürfe gegen meinen Klienten sind unzutreffend und werden bestritten“, teilte er mit. Ein Anwalt des zweiten Bruders ließ Fragen unbeantwortet.

Am 29. April beginnt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart der erste von vorerst drei Prozessen gegen 26 Angeklagte der Reichsbürger-Gruppe. Die beiden anderen Prozesse sollen ab Mai beziehungsweise Juni in Frankfurt und München stattfinden. Das Terrorverfahren ist eines der größten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten und Angeklagten die Unschuldsvermutung.


Foto: Euroscheine (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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