München, 09. Mrz – Bayerns Bürger können die in den ersten Wochen der Corona-Pandemie verhängten Bußgelder aufgrund der damals geltenden Ausgangssperre zum Teil zurückverlangen. Das kündigte das bayerische Gesundheitsministerium am Donnerstag an und zog damit die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) vom November. Dieses hatte die in Bayern geltenden Regelungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus als zu weitgehend bezeichnet und die Ausgangssperre im Nachhinein für rechtswidrig erklärt.
Konkret ging es um das in den ersten drei April-Wochen 2020 geltende Verbot, die eigene Wohnung „ohne triftigen Grund“ zu verlasen, um etwa auf einer Parkbank ein Buch zu lesen oder mit Familienmitgliedern im Freien zu picknicken. Dafür wurden in der Regel 150 Euro fällig. Nur in Fällen, in denen das Bußgeld genau für diesen Fall ausgesprochen wurde, sei eine Rückerstattung möglich, erklärte das Ministerium. Dafür müssen Betroffene aber einen formlosen Antrag beim jeweiligen Landkreis oder – im Falle eines Urteils – beim Gericht stellen.
Insgesamt hatten Polizei und andere Behörden im Freistaat in dieser Zeit für Verstöße gegen die Corona-Vorschriften mehr als 22.000 Bußgelder verhängt. Bayern hatte zu Beginn der Pandemie mit die schärfsten Bestimmungen erlassen, sie aber nach dem Abflauen der Ansteckungszahlen früher wieder gelockert als andere Bundesländer.
Bayern will Corona-Bußgelder nach Urteil teilweise zurückzahlen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von miami car accident lawyers auf Pixabay
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