Zürich, 28. Feb – Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat die Großbank Credit Suisse in der Greensill-Affäre verwarnt. In Zusammenhang mit den von ihr vertriebenen Greensill-Fonds habe das Institut in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Pflichten verstoßen, teilte die Behörde am Dienstag nach Abschluss eines Untersuchungsverfahrens mit. Die Großbank habe es über Jahre versäumt, Risiken angemessen zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Die Betriebsorganisation der Bank habe zudem gravierende Mängel aufgewiesen. Credit Suisse begrüßte den Abschluss des Verfahrens.
Die zweitgrößte Schweizer Bank hatte im März 2021 die Liquidation von vier Lieferketten-Finanzierungsfonds eingeleitet, die in von Greensill gekauften und verbrieften Forderungen investierten. Auslöser war, dass der Versicherer Tokio Marine die Kreditversicherungspolice für die Forderungen nicht erneuert hatte. Ohne Versicherungsschutz war es Greensill nicht möglich, ihre Tätigkeit fortzuführen. Die Gesellschaft stellte ihren Betrieb Ende Februar 2021 ein. Als die vier Fonds eingefroren wurden, kamen sie auf ein Volumen von insgesamt rund zehn Milliarden Dollar. Credit Suisse versucht seither, so viel wie möglich von dem Geld für die Anleger einzuziehen. Diese müssen aber mit Verlusten rechnen. In den Verkaufsdokumenten wurde das Risiko der Fonds als „tief“ angegeben.
Die Credit Suisse beschloss laut Finma gestützt auf eine eigene Untersuchung umfangreiche organisatorische Maßnahmen, darunter eine Stärkung der Kontrollprozesse bei der Genehmigung und Überwachung von Fondsprodukten. Die Aufsicht unterstütze diese Maßnahmen. Gleichzeitig ordnete die Finma eine Reihe weiterer Maßnahmen an, um das Risikomanagement und die Steuerung der Gruppe zu verbessern. So müsse die Bank künftig auf Stufe Mitglied der Geschäftsleitung periodisch die wichtigsten rund 500 Geschäftsbeziehungen auf Gegenparteirisiken überprüfen. Das Institut müsse zudem die Verantwortlichkeiten ihrer rund 600 höchsten Mitarbeiter in einem Dokument festhalten. Die Behörde werde einen Prüfbeauftragten einsetzen, der die Einhaltung dieser Maßnahmen kontrollieren soll.
Zudem eröffnete die Finma vier Verfahren gegen ehemalige Manager der Credit Suisse. Ein solches Durchsetzungsverfahren kann im schlimmsten Fall zu einem Berufsverbot führen. Die Finma äußerte sich nicht zur Identität der Betroffenen.
Aufsicht stellt bei Credit Suisse schwere Pflichtverletzung fest
Quelle: Reuters
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