Mittwoch, Januar 1, 2025
StartNewsArbeitsgericht weitet Berechnungszeitraum für Mutterschutzlohn aus

Arbeitsgericht weitet Berechnungszeitraum für Mutterschutzlohn aus

Erfurt (dts Nachrichtenagentur) – Für die Berechnung des Mutterschutzlohns müssen künftig längere Referzzeiträume genutzt werden, wenn der Lohn der Mutter im Jahresverlauf ungewöhnlich stark schwankt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Zur Berechnung kann in diesen Fällen statt der üblichen drei Monate ein Zeitraum von zwölf Monaten herangezogen werden. Entsprechendes gelte auch für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Geklagt hatte eine Flugbegleiterin, die neben einem festen Grundgehalt auch eine variable Mehrflugstundenvergütung erhält. In der Folge hatte sie in den Sommermonaten einen deutlich höheren Lohn als in den Wintermonaten.

Durch eine Entbindung Ende Februar hätte ihr daher nur ein geringer Mutterschutzlohn zugestanden. Ihrer Klage dagegen hatte das zuständige Landesarbeitsgericht stattgegeben, das Bundesarbeitsgericht erklärte die gegen die Entscheidung eingelegte Revision für unbegründet.


Foto: Justicia (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Anzeigen
- Advertisment -spot_img

Neueste Beiträge

Das könnte dir auch gefallen!

Erhalte ab sofort alle wichtigen Nachrichten des Tages um 19 Uhr kostenlos per eMail in dein Postfach!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.