Karlsruhe, 13. Dez – Der Rechtsstreit zwischen früheren Postbank-Aktionären und der Deutschen Bank um die Übernahme der ehemaligen Post-Tochter geht in eine dritte Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag noch einmal an das Oberlandesgericht (OLG) Köln zurück. Dessen Urteil halte „in einigen Punkten einer rechtlichen Prüfung nicht stand“. Es geht um 700 Millionen Euro, die 16 Aktionäre von der Deutschen Bank zusätzlich fordern. Sie hatten 2010 das Übernahmeangebot der Deutschen Bank über 25 Euro je Aktie angenommen, klagten dann aber gegen das Institut und forderten stattdessen 57,25 Euro.
Sie argumentieren, sie hätten Anspruch auf den höheren Preis, weil die Deutsche Bank schon zwei Jahre vorher ein Pflichtangebot hätte abgeben müssen, nachdem sie 29,75 Prozent der Postbank-Anteile von der Deutschen Post gekauft hatte – für 57,25 Euro je Aktie. Damit war sie bewusst unter der Marke von 30 Prozent geblieben, oberhalb der ein Pflichtangebot an alle Aktionäre fällig wird.
Strittig ist aber, ob die Deutsche Bank durch ihre späteren Vereinbarungen mit der Post de facto nicht doch schon vor 2010 Zugriff auf deren verbliebenen Anteil hatte. Das hatte das OLG verneint. „Ob eine Zurechnung unter diesem Gesichtspunkt auch in einer Gesamtschau der vorgelegten Verträge zu verneinen ist, kann aufgrund der getroffenen Feststellungen nicht abschließend beurteilt werden“, erklärte der BGH aber. Durch Absprachen über Stimmrechte könnte die 30-Prozent-Hürde möglicherweise schon überschritten worden sein. Das OLG Köln habe dabei falsche Maßstäbe angelegt. Ein Indiz dafür könnte sein, wer von beiden die Postbank-Dividenden kassiert hätte.
Die Deutsche Bank halte die Aktionärsklagen weiterhin für unbegründet, sagte ein Sprecher des Instituts. Das habe der BGH auch in der Verhandlung im September in wesentlichen Punkten bestätigt. „Diese Auffassung werden wir vor dem Oberlandesgericht Köln weiter vertreten.“
Bereits 2014 hatte der BGH ein Urteil des OLG Köln aufgehoben, mit dem die Klage von Postbank-Aktionären abgewiesen worden war. Daraufhin klagten weitere Postbank-Aktionäre auf den Differenzbetrag zwischen 25 Euro und 57,25 Euro. Dadurch wuchs die Zahl der Kläger auf 16 an. (Az.: II ZR 9/21 und II ZR 14/21)
Aktionärsstreit um Übernahme der Postbank geht in dritte Runde
Quelle: Reuters
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