Kapitalbeteiligungen sind ein beliebtes Incentive, das Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen anbieten, um sie langfristig an sich zu binden. Hier gibt es jedoch einige Faktoren, die Unternehmen unbedingt beachten sollten. Welche das sind, erklärt Karen Falenius, Director of International Growth EMEA bei Remote, in ihrem Gastbeitrag.
Ein Erfolgsbeteiligungsprogramm für Mitarbeiter:innen (Employee Stock Ownership Programme, ESOP) ist ein System, mit dem Arbeitgeber:innen ihren Mitarbeiter:innen Kapitalanteile am Unternehmen gewähren. Die Beschäftigten haben im Rahmen eines solchen Programms die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Unternehmensaktien zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Ein großer Vorteil von Kapitalbeteiligungen: Sie können beitragen, dass sich die Mitarbeiter:innen mehr als Teil des Teams fühlen und ihre Leistung steigern. Denn wenn die Aktien an Wert gewinnen, profitieren die Aktionär:innen davon.
Zudem sind Kapitalbeteiligungen ein wirksames Instrument für Unternehmen, um sich am hart umkämpften Arbeitsmarkt von der Konkurrenz abzuheben und Top-Talente für sich zu gewinnen – vor allem dann, wenn man am internationalen Talentmarkt fischt. Unternehmen, deren Teams global verteilt sind, müssen ihre ESOP-Strategie jedoch gründlich strukturieren, damit ihre Mitarbeiter:innen die Vorteile der Aktienoptionen am Ende auch wirklich nutzen können.
Folgende drei Eigenkapitalanreize eignen sich für internationale Belegschaften besonders:
- Wertsteigerungsrechte
Hierbei handelt es sich um das Recht auf den Wert der aufgewerteten Aktien, nicht aber auf die Aktien selbst. Wertsteigerungsrechte gewähren den Arbeitnehmer:innen keine eigentliche Beteiligung am Unternehmen.
- Aktienoptionen
Diese Form der Kapitalbeteiligung ist optional. Das heißt, Arbeitnehmer:innen können Anteile kaufen, haben aber ebenso das Recht, das Angebot abzulehnen. Für internationale Teams gilt es steuerrechtlich hierbei jedoch einiges zu beachten.
- Prämien
Prämien sind mit Aktienoptionen vergleichbar, allerdings müssen Mitarbeiter:innen kein Geld bezahlen, um diese zu erhalten. Prämien sind global betrachtet eine der häufigsten Formen der Leistungsanreize.
Gerade dann, wenn ein Unternehmen überall auf der Welt nach neuen Mitarbeiter:innen sucht, können Aktienanteile den entscheidenden Unterschied machen. Tatsache ist aber, dass es für Unternehmen mit internationalen Teams oft gar nicht so leicht ist, diesen gut gemeinten Vorteil von der Theorie in die Praxis umzusetzen. Ein globaler Aktienplan wirft oftmals zahlreiche Fragen zur Einhaltung der Vorschriften auf. Denn in den unterschiedlichen Ländern gehen die Aktienoptionen und die damit zu beachtenden Regelungen oft weit auseinander.
Folgende fünf Punkte sollten Unternehmen, die ihren global verteilten Mitarbeiter:innen Aktienoptionen anbieten möchten, jedoch unbedingt beachten:
- Sie müssen die verschiedenen Arten von Aktienoptionen und die gängige Terminologie kennen.
- Sie müssen die Wertpapiergesetze und Steuerpflichten im jeweiligen Ausgabeland kennen und einhalten.
- Es ist sinnvoll, den ESOP in einen globalen Leistungsplan zu integrieren.
- Es sollte vorab entschieden werden, wie viele Aktien den Mitarbeiter:innen zur Verfügung gestellt werden.
- Die Gesetze des Landes, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat, ist ausschlaggebend, um die ESOP-Strategie und den Marktwert der Aktien festzulegen.
Völlig unabhängig davon, welche Art von Beteiligung ein Unternehmen seinem globalen Team bieten möchte, sollte es im Vorfeld unbedingt prüfen, welche Steuern damit auf es selbst und auf die Mitarbeiter:innen zukommen. Besteuerung, Quellensteuer, Berichterstattung, Sozialversicherung und verschiedene andere Faktoren müssen berücksichtigt werden. Ebenso wichtig ist ein umfassendes Wissen über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Aktienoptionen in den relevanten Ländern.
Internationale Steuer- und Wertpapiergesetze können besonders knifflig sein, selbst für Personen, die bereits mit Aktienoptionen für inländische Mitarbeiter:innen vertraut sind. Im besten Fall arbeiten globale Unternehmen in diesem Fall mit ihrem Rechtsbeistand oder einem Expert:innen-Team zusammen, um sicherzustellen, dass sie die Compliance-Anforderungen in jedem Land, in dem sie Kapitalbeteiligungen anbieten möchten, genau kennen und ihren Mitarbeiter:innen so echte Vorteile bieten können.
Grenzüberschreitende Aktienoptionen: Das sollten Arbeitgeber:innen wissen
Bildquelle/Fotograf: Roberto Scano
Autor Karen Falenius
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