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Abflachen der Omikron-Welle beflügelt Lockerungsdebatte

Berlin, 11. Feb (Reuters) – Der langsamere Anstieg der Infektionen heizt die Debatte über Lockerungen der Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus an.

„Die wissenschaftlichen Prognosen zeigen uns, dass der Höhepunkt der Welle in Sicht ist“, sagte Kanzler Olaf Scholz am Freitag im Bundesrat. „Das erlaubt uns, beim Bund-Länder-Treffen nächste Woche (16. Februar) einen ersten Öffnungsschritt und dann weitere für das Frühjahr in den Blick zu nehmen.“ Das Gesundheitsministerium verwies auf eine Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass der Höhepunkt der fünften Welle noch nicht erreicht sei, man aber eine Abflachen des Anstiegs sehe. Zuvor hatten etliche Ministerpräsidenten Öffnungsschritte gefordert.

Das RKI meldete 240.172 neue Corona-Fälle. Das sind 8666 Fälle weniger als am Freitag vor einer Woche, als 248.838 Neuinfektionen verzeichnet wurden.

Dies ist der erste Rückgang seit längerem. Das Gesundheitsministerium hatte bisher mit Hinweis auf Modellberechnungen davon gesprochen, dass der Höhepunkt Mitte Februar erwartet wird – mit dann wahrscheinlich mehr als 400.000 registrierten Neuinfektionen täglich.

Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz stieg laut RKI auf einen neuen Höchstwert von 1472,2 verglichen mit 1465,4 am Vortag. Sie gibt an, wie viele Menschen je 100.000 Einwohnern sich innerhalb einer Woche mit dem Coronavirus infizieren. 226 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus.

Welle

Die Zahl der Menschen, die mit einer Corona-Infektion in die Krankenhäuser eingewiesen werden, steigt weiter. Die Hospitalisierungs-Inzidenz nahm laut RKI am Freitag erneut auf 6,46 zu. Sie gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohner in einer Woche mit einer Corona-Infektion ins Krankenhaus eingewiesen wurden.

Die Einweisungen betreffen vor allem Normalstationen in den Hospitälern, weil der Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit der Omikron-Virus-Variante im Schnitt milder verläuft.

Auf den Intensivstationen hatte sich dagegen in den vergangenen Wochen eine Entspannung abgezeichnet: Am Freitag wurden dort 2360 Corona-Patientinnen und -Patienten gemeldet, Anfang Dezember hatte die Zahl noch bei fast 5000 gelegen. Sowohl das Gesundheitsministerium als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten deshalb gesagt, dass sie keine Überlastung des Gesundheitssystems erwarten.

Das Impftempo ging trotz einer Werbekampagne der Bundesregierung und der Impfappelle führender Politiker weiter zurück. Laut RKI wurden am Donnerstag 231.228 Menschen geimpft. Darunter waren 17.401 Erstimpfungen. 74,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sind vollständig geimpft – deutlich weniger als angestrebt.

DEBATTE UM ALLGEMEINE IMPFPFLICHT

Auch deshalb nimmt die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht Fahrt auf. Abgeordnete von SPD, Grünen und FDP stellten am Freitag ihren fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für eine Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vor. Der Gesetzentwurf sieht eine Impfpflicht ab dem 1. Oktober 2022 vor. Bis dahin müssten Erwachsene drei Immunisierungen nachweisen. Das Gesetz soll bis zum 31. Dezember 2023 befristet werden. Wenn ein Impfnachweis ausbleibt, sind Bußgelder vorgesehen.

Die oppositionelle Union legte ihrerseits einen Antrag für ein abgestuftes Konzept vor, die eine Impfpflicht nur gestaffelt vorsieht. So wird vorgeschlagen, dass eine Impfpflicht an bestimmte Altersstufen oder Berufsgruppen geknüpft wird. Zudem soll ein Impfregister angelegt werden, um einen Überblick zu bekommen, wer bereits geimpft ist. Dies lehnt die Bundesregierung ab.

Die Arbeitgeberverbände betonten, dass sie die Kontrolle der Coronavirus-Impfungen bei ihren Mitarbeitern im Falle einer allgemeinen Impfpflicht strikt ablehnen. „Der Staat darf seine Kontrollpflichten nicht auf Dritte übertragen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der „Rheinischen Post“.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf am Freitag einen Eilantrag gegen die Einführung einer Impfpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann deshalb ab dem 15. März greifen. Mit der am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung blieben Eilanträge von zahlreichen Betroffenen erfolglos. 

Abflachen der Omikron-Welle beflügelt Lockerungsdebatte

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