Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen-Fraktion im Bundestag begrüßt einen Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Führerscheinrichtlinie. Nach dem Brüsseler Gesetzesentwurf soll die Fahrerlaubnis von EU-Bürgern ab 70 Jahren nur noch eine Gültigkeit von fünf Jahren haben.
Eine Verlängerung könnte dann an einen Nachweis der Fahrtüchtigkeit verbunden werden, etwa durch einen Gesundheitscheck, so der Kommissionsvorschlag. „Gut, dass die EU-Kommission in Richtung Verkehrssicherheit und Fahrtauglichkeit den nächsten Schritt geht“, sagte Grünen-Verkehrspolitikerin Swantje Michaelsen der „Welt“ (Mittwochsausgabe). Im Verkehr kämen noch zu viele Menschen ums Leben. „Die Sicherheit der ungeschützten Verkehrsteilnehmenden muss höchste Priorität haben. Es ist daher sinnvoll, auch über regelmäßige Gesundheitstests und Trainings zur Fahrertüchtigung zu sprechen.“
Wie eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit aussehen könne, müsse jetzt auf EU-Ebene diskutiert werden. Auch die SPD-Fraktion sieht die EU-Vorschläge positiv. Eine sichere Verkehrsteilnahme erfordere neben Fahrpraxis gesundheitliche Voraussetzungen.
„Es ist unstrittig, dass die Wahrscheinlichkeit von gesundheitlichen Problemen mit Einfluss auf die Fahrtauglichkeit mit zunehmendem Alter steigt“, sagte der SPD-Verkehrspolitiker Mathias Stein. Es sei daher sinnvoll, auch ältere Führerscheininhaber in den Blick zu nehmen. „Freiwilligkeit sollte aber Vorrang vor Zwang haben. Wir werden die Umsetzung der EU-Vorschläge auf nationaler Ebene diskutieren.“
Widerstand gibt es dagegen aus der Opposition. Die CDU/CSU-Fraktion plädiert für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Standards. Bisher gibt es keine obligatorischen Fahrtauglichkeitsprüfungen. „Wir sind dafür, weiter auf die Eigenverantwortlichkeit der Autofahrer zu setzen und darauf zu bauen, dass diese selbst am besten ihre Fahrtauglichkeit einschätzen können und im Zweifel überprüfen lassen“, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Lange (CSU).
Der Linke-Abgeordnete Thomas Lutze lehnt den Kommissionsvorschlag ab. „Das ist nichts anderes als Altersdiskriminierung. Stattdessen sollten sich alle Verkehrsteilnehmer mit Führerschein ab 50 Jahren regelmäßig von ihrem Hausarzt auf Fahrtüchtigkeit untersuchen und beraten lassen“, sagte Lutze.
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