UPDATE Berlin, 24. Feb – Die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen zum 1. Juli angehoben werden, um die Pflegekassen zu stabilisieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will den allgemeinen Beitragssatz um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns erhöhen, wie aus einem Reuters am Freitag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht. Für kinderlose Beschäftigte erhöht sich der Beitrag noch stärker, weil ihr Zuschlag von 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben wird. Ihr Beitrag läge also bei 4,0 Prozent. Für Eltern dagegen verringert sich der Beitrag künftig ab dem zweiten Kind mit der Zahl der Kinder um bis zu 0,6 Prozentpunkte. Dies soll einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom April 2022 Rechnung tragen, den Erziehungsaufwand stärker zu berücksichtigen.
Damit läge die Summe aller Sozialbeiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab Juli bei 40,8 Prozent. Für Kinderlose überträfe sie die 41-Prozent-Marke. Die Wirtschaft hatte in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrungen, die Sozialbeiträge bei 40 Prozent zu begrenzen. Insgesamt würden die Beiträge in diesem Jahr somit um 0,85 Prozentpunkte steigen: Mit Jahresbeginn waren der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung um 0,3 Punkte und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben worden.
Über die geplante Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung hatte zuerst „Bild“ berichtet. Begründet wird die Anhebung im Gesetzentwurf mit der finanziellen Stabilität der Pflegekasse „im Sinne einer Absicherung bestehender Leistungsansprüche und im Rahmen dieser Reform vorgesehener Leistungsanpassungen“. Darin heißt es auch: „Es soll eine automatische, regelhafte Anpassung der Geld- und Sachleistungsbeträge in 2025 und 2028 geben.“ Um die häusliche Pflege zu stärken, werde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Zugleich würden angesichts lohnbedingt steigender Pflegevergütungen ambulanter Pflegeeinrichtungen die ambulanten Sachleistungsbeträge um fünf Prozent angehoben.
Ein Ministeriumssprecher wollte den Bericht nicht kommentieren. Es sei bekannt, dass die Leistungen für Pflegebedürftige verbessert werden sollten und die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert werden müssten. „Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt, bis Mitte des Jahres Eltern bei der Bemessung der Beiträge im Vergleich zu Kinderlosen deutlicher zu bevorzugen als heute“, sagte der Sprecher. „Wie diese drei Ziele umzusetzen sind, ist Gegenstand regierungsinterner Beratungen. Zwischenstände dazu werden wir nicht kommentieren.“
Berlin, 24. Feb – Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll nach einem Bericht von „Bild“ bereits zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte steigen. Die Zeitung berief sich am Freitag auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium von Ressortchef Karl Lauterbach (SPD). Begründet wird dies dem Bericht zufolge mit der finanziellen Stabilität der Pflegekasse „im Sinne einer Absicherung bestehender Leistungsansprüche und im Rahmen dieser Reform vorgesehener Leistungsanpassungen“.
Derzeit liegt der Beitragssatz bei 3,05 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose Beschäftigte zahlen 3,4 Prozent.
Ein Ministeriumssprecher wollte den Bericht nicht kommentieren. Es sei bekannt, dass die Leistungen für Pflegebedürftige verbessert werden sollten und die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert werden müssten. „Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt, bis Mitte des Jahres Eltern bei der Bemessung der Beiträge im Vergleich zu Kinderlosen deutlicher zu bevorzugen als heute“, sagte der Sprecher. „Wie diese drei Ziele umzusetzen sind, ist Gegenstand regierungsinterner Beratungen. Zwischenstände dazu werden wir nicht kommentieren.“
„Bild“ – Pflegebeitragssatz soll um 0,35 Prozentpunkte steigen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Stephanie Pratt auf Pixabay
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