Hamburg, 24. Feb – Greenpeace hat mit einer weiteren Klimaklage gegen Volkswagen keinen Erfolg gehabt. Das Landgericht Detmold wies am Freitag die Klage eines Biobauern zurück, der von der Umweltorganisation unterstützt wurde. Die 1. Zivilkammer begründete ihr Urteil damit, dass es rechtlich keine Grundlage dafür gebe, dem Autobauer einen kompletten Ausstieg aus der Verbrennertechnologie vorzuschreiben. VW müsse auch andere Wege haben, um den CO2-Ausstoß zu verringern, da es neben batteriegetriebenen Elektromotoren noch weitere ernsthaft in Betracht kommende Alternativen gebe, etwa den wasserstoffbetriebenen Verbrennungsmotor oder Brennstoffzellen (Az. 01 O 199/21).
Volkswagen begrüßte die Entscheidung. „Die Klageabweisung bestätigt unsere Auffassung: Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen sind der falsche Weg und im Recht ohne Grundlage“, erklärte das Unternehmen.
Greenpeace kritisierte das Urteil und kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht an. „Dieses Urteil ohne direkte Begründung durch den Richter ist enttäuschend“, sagte Martin Kaiser, geschäftsführender Vorstand der Umweltorganisation. „Es hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoß und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte.“ Angesichts einer galoppierenden Klimakrise halte es Greenpeace für unabdingbar, die globale Verantwortung eines Konzerns wie Volkswagen, mit seinem CO2-ländergroßen Fußabdruck gerichtlich klären zu lassen.
GERICHT: ERDERWÄRMUNG IST „NEUE NORMALITÄT“
Das Gericht erklärte, der Kläger habe nicht dargelegt, welche wesentlichen Beeinträchtigungen seines Eigentums und seiner Gesundheit ihn in einer um mehr als 1,5 Grad erwärmten Welt treffen würden, die über die bereits eingetretenen hinausgingen und daher den „neuen Normalitätszustand“ darstellten. Auf ein von ihm angeführtes Recht auf treibhausgasbezogene Freiheit könne sich der Landwirt nicht berufen.
Der Biolandwirt macht den weltweit zweitgrößten Autokonzern mitverantwortlich dafür, dass er mit seinen Diesel- und Benzinautos maßgeblich zum Klimawandel beiträgt und forderte, bis Ende 2029 keine Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr auf die Straßen zu bringen. Er machte in dem Verfahren geltend, dass er durch den Klimawandel erhebliche Schäden erlitten habe und die Zukunft seines Hofes und des dazugehörigen Waldes in Gefahr sei.
Volkswagen sieht – wie in ähnlichen Klagen auch – den Gerichtssaal als falschen Ort dafür, um den Klimaschutz durchzusetzen. Das sei Aufgabe des Gesetzgebers. „Auseinandersetzungen vor Zivilgerichten durch Klagen gegen einzelne dafür herausgegriffene Unternehmen sind dagegen nicht der Ort und das Mittel, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden.“ Unabhängig davon, werde der Konzern den Wechsel hin zu klimafreundlicher Mobilität vorantreiben.
So argumentierte der Autobauer auch in einem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig. Das hatte Mitte Februar eine Klage von Greenpeace abgewiesen, dem Autobauer ab 2030 den Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor verbieten zu lassen. Die Kläger, darunter die Klimaaktivistin Clara Mayer, machten geltend, Volkswagen verletze durch die Auswirkungen auf den Klimawandel ihre Grundrechte. Greenpeace hatte nach der Zurückweisung in Braunschweig weitere rechtliche Schritte angekündigt, um Volkswagen mit juristischen Mitteln zu mehr Klimaschutz zu bewegen.
Biolandwirt scheitert mit Klimaklage gegen Volkswagen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von 3D Animation Production Company auf Pixabay
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