Montag, November 25, 2024
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Bislang 253 Corona-Impfschaden-Anträge genehmigt

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesländer haben bislang 253 Anträge auf Entschädigung wegen einer schweren unerwünschten Nebenwirkung der Corona-Impfung bewilligt. Dies ergab eine bundesweite Umfrage bei den Versorgungsämtern der Länder, wie die „Welt am Sonntag“ schreibt.

Spitzenreiter sind erwartungsgemäß auch die bevölkerungsstärksten Bundesländer, wobei aber Bayern mit 61 vor NRW mit 38 liegt. Schlusslicht ist – ebenfalls zu erwarten – Bremen mit keiner Anerkennung. 1.808 Anträge haben die Länder abgelehnt; die Erfolgsquote liegt somit bei 12 Prozent. Als Impfschäden werden überwiegend Myokarditis, Sinusvenenthrombosen und das Guillain-Barré-Syndrom, aber auch vereinzelt Todesfälle anerkannt.

Wie viel die Impfschäden den Staat letztlich kosten werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret beziffern. Zum einen sind momentan 3.968 Anträge bei den Ländern noch in Bearbeitung, und weitere könnten folgen. Zum anderen sind die Höhe und der Umfang der staatlichen Versorgung individuell abhängig vom Ausmaß der Schädigung und deren gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Ab einem gewissen Schädigungsgrad bietet der Staat eine lebenslange Grundrente zwischen 164 und 854 Euro monatlich an.

Dazu übernimmt er, wenn nötig, die Behandlungskosten und zahlt einen Berufsschadensausgleich. In Hessen etwa erhielten Menschen mit anerkanntem Impfschaden im Jahr 2021 durchschnittlich monatlich 1.395 Euro. Im Extremfall kann die monatliche Gesamtsumme bis zu 15.000 Euro betragen. Hinterbliebene von Impftoten haben ebenfalls Anspruch auf staatliche Versorgung sowie Bestattungs- und Sterbegeld.

Die Kosten tragen die Länder.


Foto: Impfzentrum, über dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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