München, 19. Jan – Bayern hebt die landeseigenen Maskenpflichten Ende Januar auf und wirbt für ein baldiges Ende der bundesweiten Regelungen. Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften müssten ab dem 1. Februar keine Masken mehr tragen, teilte das Gesundheitsministerium in München am Donnerstag mit. „Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Das Tragen von Masken werde in bestimmten Situationen weiterhin empfohlen. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“
Die FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen gelte aufgrund bundesweiter Regelungen weiter. Die entsprechende Verordnung läuft derzeit bis zum 7. April. Holetschek warb für ein schnelleres Ende der Vorschriften. „Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben – nämlich die Einrichtungen selbst.“ Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach könne sich ein Beispiel an Arbeitsminister Hubertus Heil nehmen, welcher Berichten zufolge die Corona-Sonderregeln am Arbeitsplatz am 2. Februar und damit zwei Monate früher als geplant beenden wolle. „Dies wäre auch ein geeigneter Zeitpunkt, die verbleibenden bundesrechtlichen Maskenpflichten auszusetzen.“
Bayern hebt landeseigene Maskenpflichten Ende Januar auf
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Michael Hofmann auf Pixabay
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