Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) wollen Straffreiheit für das sogenannte „Containern“ erreichen. Bislang ist es illegal, weggeworfene Waren aus Abfallcontainern von Supermärkten und Fabriken mitzunehmen.
In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister der Länder werben die Bundesminister nun um Unterstützung für einen Vorschlag des Bundeslandes Hamburg, der eine entsprechende Änderung der Richtlinien für Straf- und Bußgeldverfahren vorsieht. „In Deutschland landen leider noch viel zu viele Lebensmittel im Müll“, sagte Ernährungsminister Cem Özdemir. „Wer Lebensmittel vor der Tonne rettet, sollte dafür nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden. Das Containern nicht strafrechtlich zu verfolgen, ist einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung.“ Justizminister Marco Buschmann ergänzte: „Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden.“ Er halte daher eine Anpassung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren durch die Länder für sinnvoll. „Dort, wo aber ein Hausfriedensbruch oder eine Sachbeschädigung begangen werden, muss das Strafrecht das sanktionieren“, so der FDP-Politiker. Am besten sei es sowieso, wenn Lebensmittel gar nicht erst im Müll landeten. Ein ähnlicher Vorschlag war 2019 am Widerstand der CDU-geführten Bundesländer gescheitert. Mittlerweile haben die SPD-geführten Länder eine Mehrheit im Bundesrat. Rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle werden in Deutschland jedes Jahr entsorgt. 15 Prozent davon fallen bei der Verarbeitung an, z. B. durch fehlerhafte oder beschädigte Verpackungen.
Im Handel entstehen 7 Prozent (0,8 Millionen Tonnen) der Lebensmittelabfälle, etwa wenn die bestellten Mengen die nicht vollständig verkauft werden. Die Vereinten Nationen streben eine Reduktion der Lebensmittelabfälle auf Handels- und Verbraucherebene um 50 Prozent pro Kopf bis 2030 an. Derzeit berät die Bundesregierung, wie das Ziel beispielsweise durch steuerrechtliche Erleichterung für Spenden erreicht werden kann.
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