Berlin, 29. Dez – Vor der Einführung im Januar sorgt das neue Lieferkettengesetz für eine hitzige Debatte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verteidigt das Gesetz gegen Kritik aus der Wirtschaft. Es sei so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen könnten, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag. Deswegen gelte es im ersten Jahr nur für Unternehmen ab 3000 Beschäftigten. „Außerdem haben wir die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können.“ Der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Dirk Jandura, nannte das sogenannte Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) im Gespräch mit der Nachrichtenagentur Reuters ein „Bürokratiemonster“.
Es komme zur Unzeit und sei „eine Katastrophe“, sagte Jandura. Es könne auch inflationstreibend wirken, denn es schränke den Handel ein. Auch die Familienunternehmer kritisieren das LkSG: „Wer den Unternehmen im Kampf gegen Energiepreise und Lieferkettenprobleme immer neue Berichtspflichten aufbürdet, wie zum Beispiel mit dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz, der darf sich nicht wundern, wenn die Wirtschaft immer stärker die hiesigen Standortnachteile sieht“, warnte Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands „Die Familienunternehmer“.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet größere Unternehmen dazu, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße bei ihren Zulieferern vorzugehen. Nach Ansicht der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze (SPD), leistet Deutschland damit Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung: „In Entwicklungsländern haben die Menschen oft nicht die Chance, ihre Rechte gegen international agierende Unternehmen und ihre Zulieferer durchzusetzen.“
Mit dem LkSG werden laut Bundesregierung weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Firmen müssen demnach ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren von Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten.
Lieferkettengesetz erhitzt Gemüter – Bürokratiemonster oder Pionierarbeit?
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Markus Kammermann auf Pixabay
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