Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Jahr 2024 hat begonnen und bringt viele Änderungen. Unter anderem steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 auf 12,41 Euro pro Arbeitsstunde.
Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) steigt von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Und das sogenannte „Bürgergeld“ für Alleinstehende wird von 502 auf 563 Euro im Monat angehoben, Kosten für Miete, Krankenversicherung und weitere Leistungen gibt es wie bisher oben drauf. Teurer wird es für alle, die ihre Nebenkosten selber zahlen müssen: Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt zum 1. Januar wieder von 7 auf 19 Prozent, und damit zwei Monate früher als ursprünglich versprochen. Angehoben wurde auch der CO2-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne – beide Maßnahmen zusammen verteuern einen bisherigen Gaspreis von beispielsweise 9 Cent um rund 15 Prozent.
Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro wird auf 11.604 Euro angehoben, bis zu diesem Einkommen muss eine ledige Person keine Einkommensteuer zahlen, für Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge.
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